**Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) neubauer gmbh** §1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Maklerverträge zwischen der neubauer gmbh (nachfolgend „Makler“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Online-Anbahnung von Maklerverträgen mit Verbrauchern kommt der Vertrag erst durch ausdrückliche Zustimmung in Textform gemäß § 656a BGB zustande. §2 Maklerprovision – Kaufverträge Kommt aufgrund der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit des Maklers ein Kaufvertrag über eine Immobilie zustande, ist die im Maklervertrag vereinbarte Provision fällig. Sofern keine ausdrückliche Provisionsvereinbarung getroffen wurde, gilt eine Provision von 3,57 % inkl. MwSt. vom beurkundeten Kaufpreis als vereinbart. Bei Vermittlung von Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen mit Verbraucherbeteiligung gilt: Die vom Käufer zu zahlende Provision darf höchstens der vom Verkäufer zu zahlenden Provision entsprechen (§ 656c BGB). Eine hiervon abweichende Vereinbarung ist nur wirksam, wenn der Verkäufer mindestens die gleiche Provision zahlt. §3 Maklerprovision – Mietverträge Bei Vermittlung von Mietverträgen über Wohnraum ist eine Provision vom Mieter nur geschuldet, wenn zuvor ein entgeltlicher Suchauftrag in Textform mit dem Makler geschlossen wurde (§ 656d BGB). In diesem Fall beträgt die Provision maximal zwei Monatsmieten zuzüglich MwSt. In allen anderen Fällen wird die Provision ausschließlich vom Vermieter als Auftraggeber getragen. §4 Fälligkeit der Provision Die Provision ist mit Abschluss des durch den Makler nachgewiesenen oder vermittelten Hauptvertrages fällig und zahlbar. Der Auftraggeber gerät spätestens 14 Tage nach Zugang einer Rechnung in Zahlungsverzug. §5 Angebote und Objektangaben Alle Angebote des Maklers sind freibleibend und unverbindlich. Objektangaben beruhen auf Informationen Dritter (z. B. Eigentümer, Verwalter, Behörden). Der Makler übernimmt keine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit, es sei denn, ihm ist die Unrichtigkeit bekannt oder hätte bei zumutbarer Prüfung erkannt werden müssen. §6 Vertraulichkeit und Weitergabe von Objektinformationen Die vom Makler übermittelten Objektinformationen sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung des Maklers gestattet. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertragsabschluss mit einem Dritten zustande, bleibt der Provisionsanspruch des Maklers gegenüber dem Auftraggeber bestehen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Makler kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. §7 Wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft Der Provisionsanspruch besteht auch, wenn anstelle des ursprünglich vorgesehenen Geschäfts ein wirtschaftlich gleichwertiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt, sofern ein ursächlicher Zusammenhang mit der Maklertätigkeit besteht. §8 Doppeltätigkeit Der Makler ist berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine einseitige Interessenvertretung ausdrücklich vereinbart wurde. Der Auftraggeber erklärt sich mit dieser Doppeltätigkeit ausdrücklich einverstanden. §9 Haftung Der Makler haftet unbeschränkt: bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach dem Produkthaftungsgesetz Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Makler nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Der Makler übernimmt keine Haftung für die Bonität der nachgewiesenen oder vermittelten Vertragsparteien, sofern keine ausdrückliche Bonitätsprüfung vereinbart wurde. §10 Alleinauftrag – Umgehung Wird dem Makler ein Makleralleinauftrag erteilt und veräußert oder vermietet der Auftraggeber das Objekt unter Umgehung des Maklers selbst oder über Dritte, schuldet der Auftraggeber dem Makler Schadenersatz. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Makler kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Makler bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. §11 Auskunftspflicht Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Makler auf Verlangen Auskunft darüber zu erteilen, ob und zu welchen Konditionen ein Vertrag über das nachgewiesene oder vermittelte Objekt abgeschlossen wurde, soweit dies zur Durchsetzung des Provisionsanspruchs erforderlich ist. §12 Widerrufsbelehrung bei Fernabsatz Sofern der Maklervertrag mit Verbrauchern außerhalb von Geschäftsräumen oder über Fernkommunikationsmittel geschlossen wird, gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. Die gesonderte Widerrufsbelehrung wird dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss in Textform übermittelt. §13 Schlussbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Gerichtsstand für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches ist der Sitz der neubauer gmbh. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Stand: Januar 2026
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